Gewählt werden im Kanton Zürich:
- 5 Regierungsrät*innen (davon 1 Präsidium)
- 180 Kantonsrät*innen
- 5 Oberrichter*innen
- 5 Richter*innen pro Bezirksgericht
Gewählt werden in der Stadt Zürich:
- 124 Gemeinderät*innen (125. Sitz: Ortsbürgersitz)
- 5 Stadträt*innen (davon 1 Präsidium)
- 5 Richter*innen Bezirksgericht Zürich
Die Mitglieder der Parlamente und Regierungen sowie die Richter*innen werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Richter*innen müssen parteiunabhängig sein und dürfen keinerlei Zahlungen an Parteien leisten.
Informationsschreiben an Parlaments-, Gerichts, Parteipräsidien und Regierungsvertreter.