Gewählt wird am 24.8.25

 

Gewählt werden im Kanton Zürich:

  • 5 Regierungsrät*innen (davon 1 Präsidium)
  • 180 Kantonsrät*innen
  • 5 Oberrichter*innen
  • 5 Richter*innen pro Bezirksgericht

Gewählt werden in der Stadt Zürich:

  • 124 Gemeinderät*innen (125. Sitz: Ortsbürgersitz)
  • 5 Stadträt*innen (davon 1 Präsidium)
  • 5 Richter*innen Bezirksgericht Zürich

Die Mitglieder der Parlamente und Regierungen sowie die Richter*innen werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Richter*innen müssen parteiunabhängig sein und dürfen keinerlei Zahlungen an Parteien leisten.

Informationsschreiben an Parlaments-, Gerichts, Parteipräsidien und Regierungsvertreter.